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Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

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Prüfungen

Lernumgebung in der Forschungsbibliothek

Während des Studiums sind Prüfungen in Form von mündlichen oder schriftlichen Modulprüfungen zu absolvieren. Die Anmeldung zu den Modulen ist gleichzeitig die Anmeldung zu den Prüfungen. In den Bachelor- und Masterstudiengängen sind die Termine weitgehend vorgegeben (Prüfungsperioden). Die Abmeldung von Prüfungen erfolgt online. Verspätete Abmeldungen müssen begründet sein.

  • Bachelor- und Masterstudiengänge
         Modulprüfungen
         Prüfungsperioden und Prüfungstermine
         Prüfungsresultate
         Abmeldung von Prüfungen
         Repetition von Modulprüfungen
         Zweimaliges Nichtbestehen von Pflichtmodulen, 
         Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen
         Rekurse

Bachelor- und Masterstudiengänge

Modulprüfungen
Wenn Sie ein Modul mit Modulprüfung gebucht haben, sind Sie für die Modulprüfung und auch für den Leistungsnachweis angemeldet. Für schriftliche Modulprüfungen erhalten Sie keine Einladung. Bei einer mündlichen Modulprüfung werden Sie spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich über Datum, Zeit und Ort informiert. Zuständig für den Termin ist die oder der Modulverantwortliche.

Für die Modulprüfungen der Pflichtmodule stehen pro Jahr sechs Termine zur Verfügung. In der Studienordnung ist für jedes Modul festgelegt, in welcher Prüfungsperiode die betreffende Modulprüfung stattfindet. Pro Modul ist nur ein Termin vorgesehen.
 
 
Prüfungsperioden und Prüfungstermine
Periode 1: Kalenderwochen   51 + 2
Periode 2: Kalenderwochen     3 + 4
Periode 3: Kalenderwochen     6 + 7
Periode 4: Kalenderwochen   22 + 23
Periode 5: Kalenderwochen   25 + 26
Periode 6: Kalenderwochen   36 + 37
 
Prüfungen von Wahlpflicht- und Wahlmodulen sind nicht an diese Prüfungsperioden gebunden.
 
Die Prüfungstermine, die Prüfzeiten und die Prüfungsorte finden Sie in den entsprechenden Tabellen:

  
Abmeldung von Prüfungen
Sie können sich von Modulen bis zu dem Termin abmelden, der auf der Internet-Buchungsstelle vermerkt ist. Die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt ist nur aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses bzw. einer schriftlichen Begründung möglich. Diese Dokumente müssen bis spätestens 5 Tage nach dem Prüfungstermin beim Studiendekanat im Original eingetroffen sein. Nach diesem Termin werden die verpassten Prüfungen als nicht bestanden gewertet.
 
Für die Masterprüfungen erfolgt die Abmeldung direkt bei der verantwortlichen Person (bis 10 Tage vor dem Prüfungstermin).
 
 
Repetition von Modulprüfungen

Wer eine Modulprüfung nicht bestanden hat, erhält eine schriftliche Aufforderung, sich bis zu einem von der Fakultät festgelegten Termin für die Repetitionsprüfung anzumelden. Die Anmeldungen sind verbindlich. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein nicht bestandenes Modul nochmals als Ganzes im 2. Versuch zu absolvieren. In diesem Fall kann das Modul erneut gebucht werden. Die Modulprüfung wird dann am regulären Prüfungstermin abgelegt.
 

Zweimaliges Nichtbestehen von Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen und Wahlmodulen
Ist ein Pflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann das Studium nur in denjenigen Studiengängen fortgesetzt werden, für welche dieses Modul nicht obligatorisch ist. Eine Zweitrepetition ist in genau einem Pflichtmodul des gesamten Bachelorstudiums auf schriftliches Gesuch hin möglich. Die Gesuche müssen aufgrund einer schriftlichen Aufforderung beim Studiendekanat der MNF eingereicht werden.
 
Wahlpflichtmodule
Ist ein Wahlpflichtmodul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann es einmal durch ein anderes Modul substituiert werden, wiederum mit der Möglichkeit einer einmaligen Repetition. Bei einem Hauptfachwechsel wird dieses Recht im neuen Studium nicht eingeschränkt, wenn im abgebrochenen Studium bereits Wahlpflichtmodule repetiert und/oder substituiert wurden.

Wahlmodule
Wahlmodule können unbeschränkt substituiert werden.
 
 
Rekurse
Die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der Organe der Universität Zürich. Mit dem Rekurs können Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften geltend gemacht werden. Die
Rüge der Unangemessenheit ist ausgeschlossen.

Der Rekurs muss innerhalb von 30 Tagen seit Empfang der Mitteilung an folgende Adresse eingereicht werden:

Rekurskommission der Zürcher Hochschulen
Walcheplatz 2
8090 Zürich

Legen Sie in der Rekursschrift die angefochtene Verfügung (z. B. Leistungsnachweis) bei, begründen Sie, inwieweit Sie diese beanstanden, und beachten Sie die Frist von 30 Tagen.

Abschluss Bachelorstudium

Wenn Ihre Online-Leistungsübersicht anzeigt, dass Sie alle erforderlichen Leistungen erfüllt haben, können Sie den Abschluss des Bachelorstudiums beantragen. Für das Bachelorstudium ist keine Abschlussprüfung vorgesehen. Für alle Fächer gibt es Formulare auf den Websites der Fächer bzw. Institute. Bitte füllen Sie das Formular aus und reichen Sie sie beim Studiendekanat der MNF ein. Für das Fach Erdwissenschaften/Erdsystemwissenschaften melden Sie sich bei Herrn Philippe Meuret im Geographischen Institut.

Nach einer Überprüfung der Leistungen und der Klärung von offenen Fragen können die Unterlagen im Studiendekanat MNF abgegeben werden und der Abschluss wird bearbeitet.

Masterprüfung

Nach der erfolgreichen Absolvierung von Masterprüfung und Masterarbeit können Sie das Antragsformular für den Masterabschluss ausfüllen und bei der bezeichneten Stelle abgeben. Sie finden die Formulare auf der Website Ihres Fachs bzw. Instituts. Sie werden (per Post) an die nächstmögliche Masterfeier der Fakultät eingeladen, an der Ihnen die Abschlussdokumente überreicht werden. Falls die Dokumente zum Zeitpunkt der Feier noch nicht bereit sind, erhalten Sie eine vorläufige Bestätigung.
 
Da alle Abschlüsse von der Fakultät validiert werden müssen, muss das Resultat der Masterprüfung und die Masterarbeit 3-4 Wochen vor dem Datum der Masterfeier vorliegen, damit die Einladung erfolgen kann. Falls Sie nicht an der Masterfeier teilnehmen können, werden Ihnen die Dokumente per Post zugestellt.

Doktorprüfung nach neuer Promotionsordnung

Promotionsstudium nach neuer Promotionsordnung
Fast alle Doktorierenden absolvieren das Promotionsstudium nach der neuen Promotionsordnung. Die Prüfungstermine können direkt mit dem Betreuer vereinbart werden. Trotzdem hat eine Anmeldung im Studiendekanat zu erfolgen.
 
Folgende Unterlagen müssen bei der Anmeldung zur Doktorprüfung im Studiendekanat eingereicht werden:

  1. Anmeldeformular
  2. ein Exemplar der Dissertation (gleichzeitig müssen fünf weitere Exemplare dem verantwortlichen Fakultätsmitglied für die Zirkulation übergeben werden)
  3. Lebenslauf
  4. der Nachweis der Immatrikulation als Doktorierende oder Doktorierender an der Universität Zürich (Immatrikulationslücken sind durch Nachzahlungen zu schliessen)
  5. der Nachweis, dass allfällige Auflagen erfüllt sind
     

Für das Diagramm zum Ablauf der Anmeldung zur Promotionsprüfung klicken Sie bitte hier.
Für das Informationsblatt «Promotion nach eingereichter Bewerbung» klicken Sie bitte hier.

Doktorprüfung nach alter Promotionsordnung

Promotionsstudium nach alter Promotionsordnung
Die wenigen verbleibenden Doktorierenden, die vor 2002 mit dem Promotionsstudium begonnen haben, können dieses auf Gesuch hin nach der alten Promotionsordnung abschliessen. Die Anmeldung erfolgt direkt beim Studiendekanat MNF. Die Fakultät legt die Prüfungsperioden einschliesslich An- und Abmeldefristen fest. Das Informationsblatt «Promotion nach eingereichter Bewerbung» gibt Auskunft über die Anmeldung zur Doktorprüfung und über die Einzelschritte des Verfahrens.
 
Für die Prüfungstermine für die Doktorprüfungen klicken Sie bitte hier.
Für das Informationsblatt «Promotion nach eingereichter Bewerbung» klicken Sie bitte hier.