Der / die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF organisiert den Zirkulationskreis
Nach erfolgreicher Promotionsprüfung legt der / die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF die endgültige Fassung der Arbeit und das Protokoll der Promotionsprüfung dem Studiendekanat vor.
Nach erfolgreicher Prüfung und erfolgter Promotion durch die Studienkommission
Publikation der Dissertation, gemäss Vorlage. Nachträgliche Änderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung durch den Vorsitzenden der Promotionskommission und des Prodekans Lehre.
Der/die Doktorierende muss an der Universität Zürich immatrikuliert sein, bis das Abschlussdiplom ausgestellt worden ist.
Der Doktortitel darf erst geführt werden nach Erhalt des Promotionsausweises.