Header

Suche

Checkliste für das PhD Studium und Abschluss

Vor Beginn der Dissertation

  • Bewerbung bei einem Doktoratsprogramm der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät 
  • Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Universität Zürich:
    MSc UZH-Absolventinnen und Absolventen
     Andere
  • Visumantrag für Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Während des Doktoratsstudiums

  • Erfassen der Mitglieder der Promotionskommission im Student Admin.
  • Organisation der jährlichen Berichterstattung der Promotionskommission (Committee Meetings).
  • Als Auflagen verlangte Module möglichst frühzeitig absolvieren. Ohne vollständige Erfüllung der Auflagen ist keine Promotion möglich.
  • Weiterbildungskurse gemäss Vorgaben der Promotionskommission besuchen.
  • Teilnahme an der Lehre des Fachbereiches gemäss Vorgaben des Doktoratsprogramms.
  • Punkte 3–5 fortlaufend in den Milestones des Student Admin erfassen.

Nach Abschluss der Doktorarbeit

  • Sobald alle Milestones (ausser ab Committee Meeting 4) «cleared» aufweisen, kann der/die PhD-Studierende die Anmeldung zur Promotionsprüfung im Student Admin vornehmen (inkl. Hochladen der Dissertation).
  • Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF organisiert den Zirkulationskreis.
  • Nach erfolgreicher Promotionsprüfung lädt der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF das Protokoll hoch.
  • Falls erforderlich, lädt die/der PhD- Studierende eine korrigierte und endgültige Version der Dissertation auf Student Admin hoch.
  • Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF gibt die Dissertation für die Publikation auf ZORA frei.

Nach erfolgreicher Prüfung und erfolgter Promotion durch die Studienkommission

  • Publikation der Dissertation, gemäss Vorlage. Nachträgliche Änderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung der/des Vorsitzenden der Promotionskommission und der Prodekanin bzw. des Prodekans Lehre.
  • Der/die Doktorierende muss an der Universität Zürich immatrikuliert sein, bis das Abschlussdiplom ausgestellt worden ist.
  • Der Doktortitel darf erst nach Erhalt des Promotionsausweises geführt werden.