Checkliste für das PhD Studium und Abschluss
Vor Beginn der Dissertation
- Bewerbung bei einem Doktoratsprogramm der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät
- Bewerbung bei der Zulassungsstelle der Universität Zürich:
MSc UZH-Absolventinnen und Absolventen
Andere - Visumantrag für Studierende aus Nicht-EU-Staaten
Während des Doktoratsstudiums
- Erfassen der Mitglieder der Promotionskommission im Student Admin.
- Organisation der jährlichen Berichterstattung der Promotionskommission (Committee Meetings).
- Als Auflagen verlangte Module möglichst frühzeitig absolvieren. Ohne vollständige Erfüllung der Auflagen ist keine Promotion möglich.
- Weiterbildungskurse gemäss Vorgaben der Promotionskommission besuchen.
- Teilnahme an der Lehre des Fachbereiches gemäss Vorgaben des Doktoratsprogramms.
- Punkte 3–5 fortlaufend in den Milestones des Student Admin erfassen.
Nach Abschluss der Doktorarbeit
- Sobald alle Milestones (ausser ab Committee Meeting 4) «cleared» aufweisen, kann der/die PhD-Studierende die Anmeldung zur Promotionsprüfung im Student Admin vornehmen (inkl. Hochladen der Dissertation).
- Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF organisiert den Zirkulationskreis.
- Nach erfolgreicher Promotionsprüfung lädt der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF das Protokoll hoch.
- Falls erforderlich, lädt die/der PhD- Studierende eine korrigierte und endgültige Version der Dissertation auf Student Admin hoch.
- Der/die verantwortliche Professor/in mit Promotionsrecht an der MNF gibt die Dissertation für die Publikation auf ZORA frei.
Nach erfolgreicher Prüfung und erfolgter Promotion durch die Studienkommission
- Publikation der Dissertation, gemäss Vorlage. Nachträgliche Änderungen des Inhaltes der Dissertation bedürfen der Genehmigung der/des Vorsitzenden der Promotionskommission und der Prodekanin bzw. des Prodekans Lehre.
- Der/die Doktorierende muss an der Universität Zürich immatrikuliert sein, bis das Abschlussdiplom ausgestellt worden ist.
- Der Doktortitel darf erst nach Erhalt des Promotionsausweises geführt werden.