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Sperre auf Studienprogramm und endgültiger Ausschluss vom Studium

Ich habe ein Pflichtmodul meines Studienprogramme zweimal nicht bestanden. Was passiert nun?


Wenn Sie ein Pflichtmodul in einem Ihrer Studienprogramme (Major und/oder Minor) zweimal nicht bestanden haben, werden Sie in allen Studienprogrammen gesperrt, in denen das betreffende Modul ein Pflichtmodul ist.

Im Anhang zum allgemeinen Teil der Studienordnung finden Sie ausserdem eine Äquivalenzliste mit Modulen, die bezüglich Fehlversuchen äquivalent sind. Auch in Studienprogrammen, in denen ein äquivalentes Modul ein Pflichtmodul ist, erhalten Sie eine Fachsperre. Die Fachsperren treten bei der nächstmöglichen Semestereinschreibung in Kraft. Dann müssen Sie bei der Einschreibung das Programm wechseln, sonst werden Sie von der Universität exmatrikuliert. Bis zur nächstmöglichen Semestereinschreibung können Sie weiterhin Module, auch solche eines anderen Programms, unter Ihrer alten Einschreibung besuchen, falls das für Sie sinnvoll ist.

Die Fachsperren sehen Sie zuerst im Studierendenportal. Dies ist jeweils Mitte März, Ende Juli und Mitte/Ende Oktober der Fall. Das rechtlich verbindliche Dokument ist der Leistungsausweis, den Sie zweimal im Jahr im Portal erhalten. Aufgrund dieses Dokumentes können Sie eine schriftliche Einsprache gegen den Ausschluss beim Studiendekanat einreichen. Wenn Sie das nicht tun, erhalten Sie nach 40 Tagen, nachdem der Leistungsausweis im Portal zur Verfügung steht, eine Ausschlussverfügung der Universität, und der Ausschluss bzw. die Fachsperren sind endgültig.

Gemäss Rechtsmittelbelehrung auf dem Leistungsausweis haben Sie nach Erhalt des Leistungsausweises 30 Tage Zeit, um eine schriftliche Einsprache beim Studiendekanat einzureichen. Wird die Einsprache abgelehnt, haben Sie wiederum 30 Tage nach Erhalt der Antwort Zeit, um einen Rekurs bei der Rekurskommission der Zürcher Hochschulen  einzureichen. Einsprachen und Rekurse haben aufschiebende Wirkung. Das heisst, Sie können in dieser Zeit weiterhin Module besuchen und Prüfungen ablegen.