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Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät

Studienfortschritt und -abschluss

Ab dem Herbstsemester 2022 steht im Studierendenportal eine neue App zur Verfügung: «Studienfortschritt & -abschluss» ermöglicht Ihnen, Ihren Studienfortschritt zu verfolgen und Ihren Abschlussvorschlag zu bearbeiten. So begleitet Sie die App durch Ihr Studium von der Immatrikulation bis zum Abschluss.  Eine Anleitung und ein Video zur App «Studienfortschritt & -abschluss» finden Sie auf der Website «UZH für Studierende» unter «Studienverlauf und Studienabschluss»
 
Studienfortschritt verfolgen
In der App sehen Sie Ihre Bestehensvoraussetzungen, d.h. die Anforderungen, die Sie gemäss geltender Studienordnung für Ihren Studienabschluss erfüllen müssen. Die erbrachten Leistungen, die Sie an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät erworben haben, finden Sie in der Regel unter «Individuelle Leistungen». Diese Leistungen können Sie Ihrem Studienprogramm (Mono-, Major- oder Minor-Studienprogramm) zuordnen. Damit können Sie Ihren Abschlussvorschlag beeinflussen. Eine Ausnahme ist die Masterarbeit, die Sie direkt unter Ihrem Programm finden. Falls Sie ein Minor-Studienprogramm an einer anderen Fakultät studieren, sehen Sie, dass viele anrechenbare Studienleistungen bereits dem fakultätsfremden Minor zugeordnet wurden. Die App ermöglicht Ihnen die Bearbeitung des Abschlussvorschlags.
 
Studienabschluss anmelden
Damit wir Ihren Abschlussantrag bearbeiten können, muss dieser beantragt werden in der App «Studienfortschritt & -abschluss» im Studierendenportal.

Für Abschlüsse im Herbstsemester müssen die Anträge zwischen dem 16. Oktober und dem 15. März eingereicht werden. Für Abschlüsse im Frühjahrssemester müssen die Anträge zwischen dem 16. März und dem 15. Oktober eingereicht werden. Falls Sie diese Perioden nicht einhalten können, muss jeweils eine Einschreibung für das Folgesemester vorhanden sein. Sonst können wir die Abschlüsse technisch nicht durchführen. Es handelt sich hier um Termine der Universität und wir, die MNF sind nicht in der Lage, Ausnahmen zu genehmigen.


Studierende, welche die UZH nach dem Abschluss verlassen möchten, können sich exmatrikulieren, sofern sie alle für den Abschluss erforderlichen Leistungen erbracht haben. Wenn noch Leistungen fehlen, muss die Immatrikulation aufrechterhalten werden.

Abschlussanträge und Abschlussdokumente
Abschlussanträge werden von der Studienkommission der MNF monatlich am 1. Arbeitstag validiert und die Abschlussdokumente tragen das Datum der entsprechenden Validierung. Abschlussanträge müssen bis 1 Woche vor einer Validierung bei uns eingetroffen sein, damit sie für die nächste Sitzung traktandiert werden können. Falls Sie ein fakultätsfremdes Minor-Studienprogramm abschliessen, ist die Frist 2 Wochen vor der nächsten Validierung. Wenn dieser Termin nicht eingehalten werden kann, ist eine weitere Semestereinschreibung nötig. Wenn Ihr Abschlussantrag verarbeitet ist, erhalten Sie automatisch eine vorläufige Bestätigung. Je nach Abgabezeitpunkt des Abschlussantrages kann es einige Wochen dauern, bis Sie die Abschlussdokumente erhalten.