Anrechnung von Leistungen
Wenn Sie bereits früher an einer anderen Universität studiert und ECTS Credits erworben haben, können Sie einen Antrag auf Anrechnung von Leistungen stellen. Leistungen werden nicht automatisch übernommen. Das Gesuch können Sie per E-Mail bei der zuständigen Stelle des Studiendekanats einreichengesuche@mnf.uzh.ch. Sie müssen vollständige und lückenlose Leistungsausweise und ggf. Inhaltsbeschreibungen beilegen.
Sie können das Gesuch stellen, sobald Sie an der Universität fertig eingeschrieben sind. Das Gesuch muss spätestens vor dem Abschluss des ersten Semesters seit Eintritt in das neu begonnene Studienprogramm schriftlich an das Studiendekanat der MNF eingereicht werden. Nachher können keine Leistungen mehr angerechnet werden. Es können nur Leistungen angerechnet werden, die nicht bereits für einen Studienabschluss verwendet wurden.
Beachten Sie bitte, dass immer alle Ihre Leistungen geprüft werden. Eine Anrechnung kann deshalb nicht nur positiv erfolgen, es können je nachdem auch Fehlversuche angerechnet und übernommen werden. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, können Sie auf eine Anrechnung verzichten und an der MNF bei Null starten. Für Studierende, die von der ETH Zürich kommen, gilt: Teilprüfungen der Basisprüfungen betrachtet und Fehlversuche können relevant sein, auch wenn die Basisprüfung insgesamt bestanden wurde.
Aus dem Studium der Human-, Zahn-, und Veterinärmedizin können keine Leistungen angerechnet werden.