Studium und Behinderung
Verbindliche Fristen
| Antrag bitte an | Adam El Hlimi bama@mnf.uzh.ch |
| Frist für Nachteilsausgleiche bei Leistungsnachweisen |
bis Ende der 4. Woche nach Beginn der Veranstaltung |
| Frist für Nachteilsausgleiche bei Lehrveranstaltungen |
spätestens 2 Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen |
Antragstellung
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Matrikelnummer
- Kopien des ENTA-Formulars, Gesprächsprotokolls der Fachstelle und fachärztlichen Attests
- Modul(e)
- Prüfungsdatum und Prüfungszeit
Bei Folgeanträgen in späteren Semestern müssen folgende Unterlagen beigelegt werden:
- Antragsformular NTA
- aktuelles ENTA-Formular
Nachteilsausgleich bei Prüfungen
Für Zwischenprüfungen erfolgt die Information vom Studiendekanat spätestens in der Woche vor der Prüfung. Nach Ablauf der Stornierungsfrist (Ende der 10. Semesterwoche) informiert das Studiendekanat die Prüfungsverantwortlichen über die bewilligten Anträge. Sobald die Prüfungsplanung abgeschlossen ist, erhalten die Studierenden per E-Mail die Details zu den bewilligten Nachteilsausgleichen sowie weitere organisatorische Informationen (z. B. Prüfungsraum). Dies erfolgt in der Regel gegen Ende der Lehrveranstaltungszeit.
Besonderheit bei Blockkursen
Studierende der Biologie oder Biomedizin müssen bei Blockkursen spätestens bei der Kursreservation Kontakt mit dem Studiendekanat sowie der Studienkoordination Biologie (studienkoordination.biologie@uzh.ch) aufnehmen.
Änderungen nach der Antragstellung
Wird nach Einreichung des Antrags ein Modul storniert, für das ein Nachteilsausgleich beantragt wurde, ist das Studiendekanat der MNF umgehend zu informieren.