Header

Suche

Studium und Behinderung

ACHTUNG! Ab dem Frühjahrssemester 2026 ändern sich die Fristen für die NTA-Anträge. Neu müssen die Anträge bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Lehrveranstaltungen im Studiendekanat der MNF eingetroffen sein. Für das Frühjahrssemester 2026 ist die Frist der 2. Februar 2026 (23:59). Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt unter „Fristen“.

Studierende mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit können Anpassungen bei den Modulprüfungen beantragen. Dafür ist es zwingend notwendig, dass Sie sich frühzeitig im Semester mit der Fachstelle Studium und Behinderung der Universität Zürich in Verbindung setzen. Die Fachstelle wird Ihren Fall abklären und Sie beraten. Sie wird dann ggf. einen Antrag mit Empfehlungen für Anpassungen im Studium erstellen.

Mit den Unterlagen der Fachstelle können Sie dann für die Modulprüfungen jedes Semester beim Studiendekanat der MNF Anpassungen der Prüfungsbedingungen beantragen.

Informationen zur Antragstellung und zu den Fristen, die zu beachten sind, finden Sie auf einem Merkblatt (PDF, 58 KB).